Einsiedeln, Internat im Kloster

Kommentar

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Paedophile Übergriffe eines Priesters

Sowohl der ehemalige Abt als auch die Päpste Johannes Paul 2, Benedikt 16 und Franzikus haben die paedophilen Übergriffe durch Priester zugegeben.

Als ich 16 war hat mich der damalige Präfekt Pater Kassian verfolgt als ich bei den Turnhallen am Duschen war. Ich habe mir das nicht bieten lassen und ihn mit der Gestapo verglichen. Darauf gab es eine Lehrerkonferenz damit ich wegen untragbaren Verhalten von der Schule fliege. Der Vater hat mir dann das Sackgeld gestrichen und ich wurde gezwungen eine «Entschuldigung» zu schreiben damit ich bis Ende des Schuljahrs die minimale obligatorische Schulzeit beenden kann. Trotz einem Notenschnitt von einer 5 durfte ich an keine andere Kanti und habe deshalb das Maturitätszeugnis nie erhalten. Als junger Mensch ohne brauchbare Schulzeugnisse im Leben zu starten ist schwer. Die Fortsetzung war, dass ich dann wegen einem Unfall aus der Unteroffiziersschule als Funker entlassen wurde. Die Verletzungen sind bis heute nicht verheilt, deshalb habe ich später den Militärdienst verweigern müssen weil ich das Gepäck nicht mehr tragen konnte. Das Divisionsgericht hat einen Psychiater beauftragt der mir ein Zeugnis wegen «paranoider Persöhnlichkeitsstörung» ausgestellt hat.

Somit war amtlich festgestellt dass ein junger Mensch der sich einen paedophilen Übergriff eines Priesters nicht bieten lässt «geisteskrank» sei. Verletzt und ohne vorzeigbare Schul- und Arztzeugnisse konnte ich keinen Arbeitsvertrag aushandeln. Das Fürsorgeamt der Stadt Zürich finanzierte dann ein Bett im Männerheim der Heilsarmee in einem Zweierzimmer. Dort griff mich der Zimmerkollege mit dem Messer an und ich endete mit 30 Messerstichen im Spital. Das Kloster, der Staat, die Militärärzte und die Justiz haben es fertig gebracht dass ich als guter und intelligenter Mittelschüler nie einen Beruf ausüben kann.

Meine Schlussfolgerung ist einfach erklärt: Da meine Mama eine Jüdin ist bin ich ebenfalls Jude. Die Schweizer Justiz hat den Rechtsgrundsatz «kauft nicht ein bei einem Judenschwein» angewendet und damit den formaljuristischen Beweis erbracht dass sich die Schweiz nicht vom 3. Reich unterscheidet. Somit ist es nicht ehrverletzend wenn man Schweizer Richter und Staatsanwälte mit SS Offizieren vergleicht.

danich68
06.06.2016

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